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              der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht wegen unklarer 
              gesundheitlicher Beschwerden Amalgam-Zahnfüllungen auf Kosten der 
              Krankenkasse gegen anderes Füllmaterial austauschen. Ein Zusammenhang 
              zwischen Depressionen oder Gelenkschmerzen und Quecksilber ist bisher 
              nicht ausreichend bewiesen. Solange nur die Möglichkeit bestehe, 
              dass die Beschwerden mit einem Wechsel des Füllmaterials gelindert 
              werden könnten, dürften die Kassen nicht in die Pflicht genommen 
              werden. Die Bundesrichter haben nunmehr letztinstanzlich die Klage 
              eines Mannes abgewiesen,  der über Depressionen, Müdigkeit, 
              Gelenkschmerzen und Nervosität geklagt hatte und diese Beschwerden 
              auf seine Amalgam-Füllungen zurückgeführt wissen wollte.
 Bundessozialgericht, Az.: 
              B 1 KR 13/97 R
 
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