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Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht wegen unklarer
gesundheitlicher Beschwerden Amalgam-Zahnfüllungen auf Kosten der
Krankenkasse gegen anderes Füllmaterial austauschen. Ein Zusammenhang
zwischen Depressionen oder Gelenkschmerzen und Quecksilber ist bisher
nicht ausreichend bewiesen. Solange nur die Möglichkeit bestehe,
dass die Beschwerden mit einem Wechsel des Füllmaterials gelindert
werden könnten, dürften die Kassen nicht in die Pflicht genommen
werden. Die Bundesrichter haben nunmehr letztinstanzlich die Klage
eines Mannes abgewiesen, der über Depressionen, Müdigkeit,
Gelenkschmerzen und Nervosität geklagt hatte und diese Beschwerden
auf seine Amalgam-Füllungen zurückgeführt wissen wollte.
Bundessozialgericht, Az.:
B 1 KR 13/97 R
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